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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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Unseren Geschäften liegen ausschließlich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung, zu Grunde und gelten als unsere AGB.
Diese ADSp´s können Sie sich hier in deutscher und englischer Sprache herunterladen: ADSp in deutsch <==> ADSp in english
Sofern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der GRT Wittwer Transport GmbH an deren Abnehmer (nachfolgend Debitor genannt) an die Eurofactor AG abgetreten wurden (entsprechender Vermerk bzw. Abtretungserklärung auf der Rechnung), so gelten ergänzend zu den ADSp die nachstehenden Bedingungen der Eurofactor AG:
- (Einkaufs-)Bedingungen der Abnehmer (nachfolgend Debitor genannt) gelten nur insoweit, als diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GRT Wittwer Transport GmbH nicht widersprechen.
- Die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sind an die Eurofactor AG abgetreten. Zahlunöen mit schuldbefreiender Wirkung können daher nur an die Eurofactor AG erfolgen.
- Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Eingang der Gutschrift auf dem Konto der Eurofactor AG.
- Gerät der Abnehmer mit Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
- Sämtliche zu Gunsten der GRT Wittwer Transport GmbH bestehenden Rechte aus den vereinbarten Sicherungsabreden, insbesondere Sicherungs- und Vorbehaltseigentum in allen Formen, sind auf die Eurofactor AG übertragen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Debitoren nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind; außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Dies gilt auch bei Vermögensverfall der GRT Wittwer Transport GmbH.
- Die GRT Wittwer Transport GmbH Spedition ist berechtigt, Informationen und Daten über den Käufer zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.
- Es wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Die Regelungen der UN-Konvention zur Abtretung von Forderungen im internationalen Handelsverkehr gelten bereits jetzt aufschiebend bedingt auf den Moment deren Inkrafttretens als vereinbart.
- Gerichtsstand ist wahlweise der Sitz der GRT Wittwer Transport GmbH (Garmisch-Partenkirchen) oder der Sitz der Eurofactor AG (Oberhaching b. München). Erfüllungsort ist Eschenlohe als Sitz der GRT Wittwer Transport GmbH.
- Im seltensten Falle der Kollision gelten die ADSp vorrangig
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